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Die Anmeldeformulare kann man als PDF-File downloaden. (rechte
Maustaste "Speichern Unter")
Anmeldeformular
zur
Hausboottour
2009 zum download.
Die ausgefüllten Anmelden bitte an
die
Evangelischer
Jugend der Kirchengemeinde Rosenheim
Königstraße 23
83022 Rosenheim
senden.
Teilnahme- und Anmeldebedingungen:
1. Die Anmeldung muss schriftlich Erfolgen.
Wir versenden grundsätzlich keine Anmeldebestätigungen. Sollten
die Freizeite bereits voll sein, werdet Ihr umgehend benachrichtigt.
2. Bei Rücktritt von einer Maßnahme, gleichgültig aus welchen
Gründen, bis acht Wochen vor ihrem Beginn, wird eine Gebühr
von 80 EUR berechnet. Bei späterem Rücktritt wird die volle
Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Abmeldung muß auf
jeden Fall schriftlich erfolgen. Wenn eine geeignete Ersatzperson
gefunden werden kann, wird keine Gebühr berechnet. Wir machen
in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung
aufmerksam, die Sie ggf. mit einem geeigneten Versicherungsunternehmen
abschließen müssen. 3. Die Versicherungen für die Teilnehmer
erstrecken sich unsererseits auf Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein.
Weitere Versicherungen bestehen grundsätzlich nicht.
4. Bei Krankheit oder Gebrechen des Teilnehmers sind wir bei
Anmeldung in Kenntnis zu setzen. Bei späterem Bekanntwerden
einer Krankheit oder eines Gebrechens können wir die Teilnahme
ablehnen. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Teilnahme auf eigene
Gefahr.
5. Die Aufsichtspflicht nehmen die Betreuer im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen wahr. Sie sind bevollmächtigte Vertreter
des Veranstalters und berechtigt, einzelne Teilnehmer von
der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn durch sie ihr
Gelingen ernstlich gefährdet ist.
6. Die Kosten für die vorzeitige Rückführung eines Teilnehmers
werden dem jeweiligen Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
7. Die Ausweispflicht ist von jedem Teilnehmer zu beachten.
Für die Einhaltung der Paß-, Devisen- und Zollbestimmungen
ist er selbst verantwortlich. Es ist ein mind. noch 4 Monate
nach der Freizeit gültiger Personalausweis notwendig.
8. Ein Maßnahmeausfall kann von uns ausgesprochen werden.
In solchen Fällen wird der schon geleistete Teilnehmerbeitrag
zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
9. Bei Maßnahmeabbruch und vorzeitiger Beendigung wegen höherer
Gewalt (z.B. Unwetter) wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten.
Es bestehen keine weiteren Ansprüche.
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