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Die Anmeldeformulare kann man als PDF-File downloaden. (rechte Maustaste "Speichern Unter")

Anmeldeformular zur Hausboottour 2009 zum download.

 

Die ausgefüllten Anmelden bitte an die

Evangelischer Jugend der Kirchengemeinde Rosenheim
Königstraße 23
83022 Rosenheim

senden.

Teilnahme- und Anmeldebedingungen:

1. Die Anmeldung muss schriftlich Erfolgen. Wir versenden grundsätzlich keine Anmeldebestätigungen. Sollten die Freizeite bereits voll sein, werdet Ihr umgehend benachrichtigt.
2. Bei Rücktritt von einer Maßnahme, gleichgültig aus welchen Gründen, bis acht Wochen vor ihrem Beginn, wird eine Gebühr von 80 EUR berechnet. Bei späterem Rücktritt wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Abmeldung muß auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Wenn eine geeignete Ersatzperson gefunden werden kann, wird keine Gebühr berechnet. Wir machen in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung aufmerksam, die Sie ggf. mit einem geeigneten Versicherungsunternehmen abschließen müssen. 3. Die Versicherungen für die Teilnehmer erstrecken sich unsererseits auf Unfall- und Haftpflichtversicherung. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein. Weitere Versicherungen bestehen grundsätzlich nicht.
4. Bei Krankheit oder Gebrechen des Teilnehmers sind wir bei Anmeldung in Kenntnis zu setzen. Bei späterem Bekanntwerden einer Krankheit oder eines Gebrechens können wir die Teilnahme ablehnen. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
5. Die Aufsichtspflicht nehmen die Betreuer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahr. Sie sind bevollmächtigte Vertreter des Veranstalters und berechtigt, einzelne Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn durch sie ihr Gelingen ernstlich gefährdet ist.
6. Die Kosten für die vorzeitige Rückführung eines Teilnehmers werden dem jeweiligen Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
7. Die Ausweispflicht ist von jedem Teilnehmer zu beachten. Für die Einhaltung der Paß-, Devisen- und Zollbestimmungen ist er selbst verantwortlich. Es ist ein mind. noch 4 Monate nach der Freizeit gültiger Personalausweis notwendig.
8. Ein Maßnahmeausfall kann von uns ausgesprochen werden. In solchen Fällen wird der schon geleistete Teilnehmerbeitrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
9. Bei Maßnahmeabbruch und vorzeitiger Beendigung wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter) wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten. Es bestehen keine weiteren Ansprüche.